Die Schönheit der Dinge lebt in der Seele dessen, der sie betrachtet.

-David Hume

Technische Daten

des Produkts

Eigenschaften

des Produkts

Anpassungsfähigkeit

lassen sich auf verschiedenste Oberflächen verschrauben, daher Rückbau fähig.

Dünn

Durchschnittsstärke ca. 5 bis 8 mm, max. Wandaufbau durch die plastische Erhebung der Steinstruktur ca. 5 bis 28 mm.

Multifunktional

kann auch als Verschalung genutzt werden.

Schützend

wasserdicht, isolierend und diffusionsdicht.

Bequem

erfordern keine Wartung oder Reinigung.

Fest

durch die Mischung von Polyesterharz, Glasfasern und Steinpulver.

Praktisch

lassen sich einfach und schnell installieren, keine Baugenehmigung erforderlich.

Flexibel

geeignet für Säulen und Gewölbedecken.

Dauerhaft

UV-resistent und temperaturunempfindlich.

Leicht

maximales Gewicht ca. 5 und 6 kg/m².

Resistent

niedrige Kontraktion und minimale Ausdehnung.

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Impressum

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OldSTONES, Daniel Bingen
Rheinstr. 17
64521 Groß- Gerau
Tel.: 06152- 85 90 66
www.oldstones.de
Email: info@oldstones.de

Geschäftsführer: Daniel Bingen
UST ID.- Nr. DE 23 789 6944

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Fragen zum Datenschutz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung der Bedingungen
  2. Angebot und Vertragsabschluß
  3. Preise
  4. Liefer- und Annahmeverzug
  5. Mängelhaftung
  6. Liefermenge und Lieferschäden
  7. Gefahrübergang
  8. Gesamthaftung
  9. Eigentumsvorbehalte
  10. Zahlung
  11. Abtretungsverbot
  12. Urheberrechte
  13. Geheimhaltung
  14. Datenschutz
  15. Anwendbares Recht
  1. Geltung der Bedingungen
    1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme, Unterzeichnung des Auftrags, Zahlung der Rechnung, Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
    3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
  2. Angebot und Vertragsabschluß
    1. Die Angebote der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen u.a.
    2. Der Käufer ist an seine Bestellung bis zum Eingang der Auftragsbestätigung der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen gebunden, längstens jedoch 2 Wochen.
    3. Die Produktion und Lieferung der Bestellung erfolgt ausschließlich soweit nichts anderes schriftlich von uns bestätigt wurde nach Eingang der Zahlung des Kunden auf eins unserer Konten.
    4. An Abbildungen, Fotos, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Bildmaterialien/ Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
      Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als„vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer, Vertragspartner unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  3. Preise
    1. 3.1 Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
    2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn vor Abschluss eines Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten.
    3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab 64521 Groß Gerau
  4. Liefer- und Annahmeverzug
    1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ein verbindlich zugesagter Liefertermin ist bei Lieferung ohne Einbau und Montage eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf der Liefergegenstand das Werk, Zentrallager der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen verlassen hat oder dem Käufer als versandfertig angezeigt wird.
    2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
    3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
    5. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (4) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
    6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag und Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
    7. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    8. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.
  5. Mängelhaftung
    1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Ein Mangel liegt nicht in Form von feinen Haarrissen, kleinen Abplatzungen auf der Oberfläche oder kleineren Absplitterungen an Rändern, Farbunterschieden u.a. vor soweit nicht anderes schriftlich von uns bestätigt wird. Dies wird unter anderem allein schon beim Transport verursacht. Aufgrund des Paneelen Aufbaus in Größe und Form und der weitestgehenden Herstellung durch Handarbeit ist eine künstlerische Verarbeitung durch Fachleute oder künstlerisch handwerklich begabten Privatpersonen für ein perfektes Aussehen notwendig. Werden unsere Verarbeitungs-/Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder verarbeitet oder andere Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Paneelen, oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Durch den Austausch von Teilen, Anerkennung einer Rechtspflicht treten keine neuen Gewährleistungspflichten in Kraft.
    3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
    4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
    8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
    9. Gewährleistungsansprüche gegen der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind ohne Zustimmung nicht abtretbar.
    10. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
  6. Liefermenge und Lieferschäden
    • Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt bei der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge der Verpackungs- Einheiten , einwandfreie Umhüllung und Verladung. Sollte bei sichtbaren Schäden kein Vermerk beim Anlieferer gemacht werden, so wird dies als einwandfrei angesehen, verdeckte Schäden sind davon ausgenommen. Innerhalb von 24 Stunden sind schriftliche Reklamationen zu verfassen und an die Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau zu faxen an +49 6152 857609 oder per Email an info@oldstones.de anzuzeigen.
  7. Gefahrübergang
    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist Lieferung „ab 64521 Groß Gerau“ vereinbart. Die Gefahr geht bei Lieferung ohne Einbau und Montage auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
    2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung gehen in das Eigentum des Käufers über und werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
    3. Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
  8. Gesamthaftung
    1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
    2. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  9. Eigentumsvorbehalte
    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.
    2. Die Ware bleibt Eigentum von der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die Firma OLDSTONES® Daniel Bingen 64521 Groß Gerau als Hauptvermarkter von TOTALSTONE TOTALDESIGN u. TOTALWOOD Produkten im Sinne des § 950 BGB, ohne die Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
    3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem Sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt Sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
    5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
  10. Zahlung
    1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme oder bei Abholung/Lieferung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    2. Die Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
    3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
    4. Alle Forderungen sind sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Abhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
    5. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
  11. Abtretungsverbot
    • Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
  12. Urheberrechte
    • Soweit Software, Bildmaterial u. sonstiges Marketingmaterial zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
  13. Geheimhaltung
    • Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
  14. Datenschutz
    • Die Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
  15. Anwendbares Recht
    1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma OLDSTONES® Daniel Bingen, 64521 Groß Gerau und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist 64521 Groß Gerau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Stand: Mai 2016